Kindergruppe in Kempen
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Laubsauger und Rasentrimmer
Die lauten und todbringenden Gartenhelfer !!!
„Überflüssig wie ein Kropf“!
Mit diesem vernichtenden Urteil nimmt das Bundesumweltministerium bereits 1996 zur jüngsten Errungenschaft bei der maschinellen Aufrüstung in den Gärten der Bundesbürger Stellung.
Trotzdem läuft der Umsatz mit den extrem lärmenden Luftbesen wie geschmiert.
Kein Baumarktprospekt ohne Laubsauger – Kampfangebote.
Eigentlich alle Baumärkte und Discounter wie ALDI, Penny, Praktiker, Hornbach, Bauhaus usw. bieten in jedem Jahr die Laubsauger ab September an..
Mehrere Supermärkte wie z.B. Praktiker und Bauhaus und Hornbach folgten dann im Oktober
Geräte mit Zweitakt - Motoren sind laut wie Presslufthämmer (bis zu 115 Dezibel).
Elektrisch betriebene sind zwar etwas leiser, jedoch wegen Häcksler und Turbine auf keinen Fall nervenschonender.
Dies zur akustischen Umweltverschmutzung.
Noch gravierender sind die Schäden, die in der Tierwelt angerichtet werden.
Turbinengetrieben können Laubsauger neben Blättern auch Zweige, Müll, Laub, Gras, Tannenzapfen und Abfall bis hin zur Getränkedose oder Zigarettenschachtel aufsaugen.
Für den "Sog, der alles mitreißt" werden Luftgeschwindigkeiten bis zu 160 Stundenkilometer und Saugleistungen von bis zu zehn Kubikmeter pro Minute erzeugt.
Mit Hilfe einer Häckslerfunktion, die zwischen Abfällen und häckselbarer Biomasse differenziert, wird aufgesaugtes Laub gleich kompost- und mulchgerecht zerkleinert, damit der Garten endlich wieder "einladend sauber" aussieht..
Biologisch sehr beunruhigend und fragwürdig ist das Versprechen, dass es mit dem Sauger praktisch "keine unerreichbaren Flächen" wie große Hecken, Randbepflanzungen oder Lichtschächte mehr gebe.
Denn geht es dort "mit starkem Saug - Strahl bis in den letzten Winkel" ist die Gefährdung zahlreicher boden- und krautschichtbewohnender Kleinlebewesen vorprogrammiert.
Käfer, Spinnen, Tausendfüßler, Asseln, Springschwänze, Amphibien und selbst kleine Igel werden sich kaum dem Turbo - Saugstrahl entziehen können.
Bei der Saugmahd an Straßenrändern sowie bei Kreiselmähern in der Landwirtschaft zeigte sich, dass kein Tier überlebt, das in den Saugstrom gerät.
Nur ein kleiner Teil der Krautschichtbewohner kann sich durch Flucht in den Boden retten.
Auch Kleinsäuger, wie Igel sowie Amphibien kommen in größte Gefahr.
Selbst wenn sie sich durch Flucht der unmittelbaren Bedrohung noch entziehen können, sind gravierende Nachteile zu erwarten.
Denn, wenn sie zufällig nicht selbst zerhäckselt werden, wird ihre Nahrungsgrundlage im wahrsten Sinne hinweggesaugt
Der Rasentrimmer fügt z.B. Igeln, die nicht fliehen, sondern sich unter den Büschen lediglich zusammenrollen schwerste Verletzungen zu.
Das geht – wenn sie nicht sofort getötet werden - über abgeschlagene Nasen zu ausgeschlagenen Augen und schwersten Wunden am Körper.
Im Interesse naturnaher Gärten und der Artenvielfalt an Kleinlebewesen ist der Laubsaugereinsatz nur auf unbelebten Wegen, Bürgersteigen, Parkplätzen und Lagerflächen zu tolerieren, jedoch aufgrund des infernalischen Lärms nicht empfehlenswert.
Alternativ bietet sich die Möglichkeit, einen sog. Bläser einzusetzen, mit dessen Hilfe das Laub unter die Sträucher geblasen wird, das dort durch die Kleinlebewesen zu nährstoffreichem Humus wird. Allerdings sollte man auch hier wegen des infernalischen Lärms lieber zum altbewährten Laubrechen greifen.
Gerade in Gärten und auf Grünflächen muss nicht jedes Blatt fein säuberlich abgesaugt werden.
Unter Sträuchern und Hecken belassene Laubstreu bietet vielen Tieren Nahrung und Lebensraum und bleibt über die natürliche Zersetzung im natürlichen Stoffkreislauf.
Insbesondere die Vögel finden im Winter hier ausreichend Futter, so dass auch auf eine gesonderte und für die Tiere meist schädliche Winterfütterung verzichtet werden kann.
Zudem enthält Vogelfutter die Samen der hochallergenen, eigentlich in Nordamerika beheimateten Ambrosia, die dadurch bei uns verbreitet wird
Leider blieben bisher alle Bemühungen des NABU erfolglos, bei den Herstellern von Laubsaugern und Rasentrimmern zumindest einen Hinweis in den Betriebsanleitungen auf die von diesen Geräten ausgehenden Gefahren für die Tierwelt zu erwirken.
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